Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchfü · Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F)

§ 5 Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - DurchfüStellung von Durchbeförderungsersuchen und ihre Beantwortung

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

1. Durchbeförderungsersuchen werden von der zentralen zuständigen Behörde der ersuchenden Partei an die zentrale zuständige Behörde der ersuchten Partei auf dem Postwege oder im Kurierweg jedenfalls nicht später als 10 Werktage vor der geplanten Durchbeförderung übermittelt.

2. Die Antwort auf das Durchbeförderungsersuchen wird von der zentralen zuständigen Behörde der ersuchten Partei an die zentrale zuständige Behörde der ersuchenden Partei auf dem Postweg und, falls erforderlich, über technische Textübertragungswege spätestens fünf Werktage vor der geplanten Durchbeförderung übermittelt.