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Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordm · Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordmazedonien)

§ 5 Rückübernahmeabkommen – Protokoll (NordmIrrtümliche Rückübernahme (ad Artikel 12) Irrtümliche Rückübernahme, (ad Artikel 12)

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Nimmt der ersuchende Staat auf begründeten Antrag des ersuchten Staats eine Person wieder zurück, weil nachträglich festgestellt wurde, dass die Rückübernahmevoraussetzungen nicht vorlagen, so müssen alle Dokumente die Person betreffend dem ersuchenden Staat im Original retourniert werden.