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Vereinbarung betreffend den Datenaustaus · Vereinbarung betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes (Tschechische R)

§ 0 Vereinbarung betreffend den Datenaustaus

In KraftAmtlicher Text

(Übersetzung)

Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Strahlenschutz (nachfolgend BMLFUW), und der Staatlichen Nuklearaufsichtsbehörde der Tschechischen Republik (nachfolgend SÚJB) betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes, der im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz 1) beschlossen wurde

StF: BGBl. III Nr. 148/2011

Die Vereinbarung ist gemäß deren Ziffer 12 mit 22. Februar 2011 in Kraft getreten.

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1 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 565/1990 , zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 71/2008 .