§ 36 Konvention über die polizeiliche ZusammeVerhältnis zu anderen internationalen Verträgen
Artikel 36
Diese Konvention hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten derVertragsparteien, die sich aus anderen internationalen Verträgen ergeben.
Artikel 36
Diese Konvention hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten derVertragsparteien, die sich aus anderen internationalen Verträgen ergeben.