Informationsaustausch in Steuersachen · Informationsaustausch in Steuersachen
§ 0 Informationsaustausch in Steuersachen
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen
StF: BGBl. III Nr. 158/2011 (NR: GP XXIV RV 447 AB 506 S. 51. BR: AB 8260 S. 780. )
Die Republik Österreich und St. Vincent und die Grenadinen, von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Oktober 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.