1. AußWV 2011 · Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011
§ 7 1. AußWV 2011Ausnahmen von den Genehmigungspflichten
5. Abschnitt Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union
Keiner Genehmigungspflicht unterliegt die Verbringung von Verteidigungsgütern in andere EU-Mitgliedstaaten, wenn diese Güter nach Reparatur, Instandhaltung, Ausstellung oder Verwendung zu Demonstrationszwecken wieder in das Bundesgebiet zurückgesendet werden.