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GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011

§ 20 GWG 2011Unabhängigkeit des Verteilergebietsmanagers

2. Abschnitt Verteilergebiete und Verteilergebietsmanager

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Verteilergebietsmanager muss zumindest hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von allen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Ausübung der Tätigkeiten gemäß § 18 oder der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Steuerung und Kapazitäts- und Netzzugangsverwaltung von Erdgasleitungs- oder Speicheranlagen, zusammenhängen.

(2) Der Verteilergebietsmanager ist in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft einzurichten.