GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 61 GWG 2011Informationspflichten
1. Abschnitt Verteilernetze
Die Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, die Endverbraucher, deren Kundenanlage an ihr Netz angeschlossen ist, über energiesparende Maßnahmen im Allgemeinen und über die Möglichkeiten zur Einsparung und effizienten Nutzung von Gas im Besonderen zu beraten.