MedKF-TG · Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz
§ 4b MedKF-TGBericht über die Anwendung der Bestimmungen zur Bekanntgabepflicht
(1) Die KommAustria hat über die Anwendung der §§ 2, 3 und 4 in dem in § 19 Abs. 2 KOG vorgesehenen Tätigkeitsbericht, dessen Inhalt sich zudem nach Art. 25 Abs. 3 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes bestimmt, zu berichten.
(2) In dem Bericht hat die KommAustria auch das Ergebnis ihrer Beobachtungen über die Veröffentlichung von Informationen durch die in § 2 Abs. 4a und 4b bezeichneten Rechtsträger darzustellen.
Verweist auf
- MedKF-TG Art. 19
- MedKF-TG § 2
- MedKF-TG Art. 25
- MedKF-TG § 3
- MedKF-TG § 4