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Weingesetz-Formularverordnung · Weingesetz-Formularverordnung

§ 8 Weingesetz-FormularverordnungAntrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer

2. ABSCHNITT Sonstige Formblätter

In KraftAmtlicher Text

Für den Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer gemäß § 25 Weingesetz 2009 sind das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegebene Formblatt diesen Antrag und gegebenenfalls das Fortsetzungsblatt zu verwenden. Die Antragstellung auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer kann auch im Wege der Weindatenbank beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erfolgen.