BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 29 BVergGVS 2012Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.