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BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

§ 29 BVergGVS 2012Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich

In KraftAmtlicher Text

Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.