BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 81 BVergGVS 2012Arten der Leistungsbeschreibung
3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag
(1) Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen.
(2) Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung werden die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen aufgegliedert.
(3) Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.