BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 94 BVergGVS 2012Einreichen der Angebote in Papierform
1. Unterabschnitt Allgemeine Regelungen für Angebote
Angebote in Papierform sind in einem verschlossenen Umschlag innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.