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41. Nachtrag zum Arzneibuch · 41. Nachtrag zum Arzneibuch

§ 2 41. Nachtrag zum Arzneibuch

In KraftAmtlicher Text

Die entsprechende bisher im Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe Grundwerk 2011, Amtliche Österreichische Ausgabe, enthaltene Monographie mit den dazugehörigen Methoden, die durch die revidierte Monographie mit den dazugehörigen revidierten Methoden gemäß § 1 ersetzt wird, wird außer Kraft gesetzt.