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Rückübernahmeabkommen - Durchführungspro · Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)

§ 0 Rückübernahmeabkommen - DurchführungsproDie Vertragsparteien im Durchführungsprotokoll

In KraftAmtlicher Text

zum Inkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 63/2024

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)

StF: BGBl. III Nr. 50/2012

BGBl. III Nr. 63/2024

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas, weiterhin „Vertragsparteien“ genannt;

mit dem Wunsch die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt 1 (weiterhin “Rückübernahmeabkommen“) zu erleichtern,

haben aufgrund der Bestimmungen des Artikels 19 des Rückübernahmeabkommens Nachstehendes vereinbart:

___________________

1 Siehe ABl. L 334 vom 19.12.2007, S. 66.

Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 am 20. Februar 2012 in Kraft getreten.