BVV 2013 · Bundesvermögensverwaltungsverordnung
§ 52 BVV 2013Abschreibung
6. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen für das 2. – 5. Hauptstück
Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte, die einer Wertminderung durch Abnutzung unterliegen, sind gemäß § 49 Abs. 5 BHV 2013 linear auf ihre Nutzungsdauer abzuschreiben.