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Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 · Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013

§ 1 Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2

In KraftAmtlicher Text

Die in § 7 Abs. 2 des BHG 2013 genannten Aufgaben werden der Leiterin oder dem Leiter des Österreichischen Patentamtes übertragen und dieses zur haushaltsführenden Stelle im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 bestimmt.