Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

FreiwG · Freiwilligengesetz

§ 5 FreiwGRegelungsgegenstand

Abschnitt 2 Freiwilliges Sozialjahr

In KraftAmtlicher Text

Dieser Abschnitt regelt zivilrechtliche Aspekte des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ) und dessen sonstige Rahmenbedingungen, soweit dies in die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Bundes fällt, insbesondere für die Zwecke der Sozialversicherung und der Familienbeihilfe.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-09-01