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IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012

§ 1 IG-L-MKV 2012Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete

1. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Reduzierung der Exposition

In KraftAmtlicher Text

(1) Untersuchungsgebiete bezüglich der Messung von Schwefeldioxid (SO 2 ) , Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffdioxid (NO 2 ), PM 10 , PM 2,5 sowie Benzo(a)pyren in der PM 10 -Fraktion zur Überwachung der Immissionsgrenzwerte zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit sind das Gebiet jedes Bundeslandes exklusive der in § 2 genannten Ballungsräume sowie die in § 2 genannten Ballungsräume.

(2) Das Bundesgebiet ist ein Untersuchungsgebiet bezüglich der Messung von Arsen (As), Kadmium (Cd), Nickel (Ni), Blei (Pb) in PM 10 und Benzol zur Überwachung der Immissionsgrenzwerte zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-04-09