IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
§ 24 IG-L-MKV 2012Übermittlung der Messdaten
3. Abschnitt Hintergrundmessung und Bestimmung des Import-Export-Anteils
Das Umweltbundesamt ist für die zeitgerechte Übermittlung der Messergebnisse der an den EMEP-Messstellen erhobenen Daten gemäß dem vom EMEP-Leitungsgremium festgelegten Zeitplan an das EMEP-Programmzentrum verantwortlich.