IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
§ 38 IG-L-MKV 2012Geschlechtsneutrale Bezeichnung
9. Abschnitt Schlussbestimmungen
Die in dieser Verordnung verwendeten Funktions- und Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
9. Abschnitt Schlussbestimmungen
Die in dieser Verordnung verwendeten Funktions- und Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.