Überwachung von Flüssiggas-Umbaubehälter · Überwachung von Flüssiggas-Umbaubehältern
§ 6 Überwachung von Flüssiggas-UmbaubehälterAnordnungen an Befüller von Flüssiggas-Umbaubehälter
Für
1. die Durchführung der Gasspürprüfung oder gleichwertiger Methoden (§ 3 Abs. 3 Z 4 lit. a) und
2. die Durchführung der Befüllung (§ 3 Abs. 3 Z 1)
ist jeweils das Flüssiggasversorgungsunternehmen verantwortlich, welches die Befüllung vornimmt.