ABD-V · Automatisierter Betrieb von Dampfkesseln
§ 7 ABD-VSprachliche Gleichbehandlung
Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen (Dampfkesselwärter, Sachkundige, Kesselprüfer) schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.