Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Papiertechnik-Ausbildungsordnung · Papiertechnik-Ausbildungsordnung

§ 7 Papiertechnik-AusbildungsordnungAngewandte Mathematik

Theoretische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. einfache Rechnungen aus der Mechanik,

2. papiertechnische Berechnungen (Fläche, Volumen, Masse),

3. Stoffmischungs- und Stoffentwässerungsberechnungen,

4. papierproduktionsspezifische Berechnungen (zB Geschwindigkeiten, Produktion).

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Tabellen und Formeln ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.