LFNebLV · Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung
§ 3 LFNebLVTätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin
Die Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin ist je Schule im Ausmaß von einer Werteinheit pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte in die Lehrverpflichtung einzurechnen.