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SKP-V 2012 · Spezielle Kommunikationsparameter-Verordnung 2012

§ 20 SKP-V 2012Zuteilung

Identifizierungscode für eine internationale geschlossene Benutzergruppe (International Closed User Group Number – ICN)

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Regulierungsbehörde teilt auf Antrag an Betreiber von öffentlichen Kommunikationsdiensten, welchen bereits E.164-Rufnummern zugeteilt wurden, 100 ICN aus dem von der ITU-T an Österreich zugewiesenen Bereich als Block zu.

(2) In begründeten Fällen können mehr als 100 ICN zugeteilt werden.

(3) Der Bedarf an weiteren ICN ist nachzuweisen.