TÄKamG · Tierärztekammergesetz
§ 78 TÄKamGBeschlussfassung
3. Abschnitt Disziplinarverfahren
Die Beratungen und Abstimmungen des Disziplinarsenats erfolgen in geheimer Sitzung. Bei der Beratung und Abstimmung dürfen nur die Mitglieder des Disziplinarsenats anwesend sein.