Rückübernahmeabkommen (Nigeria) · Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
§ 12 Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
Rechte
Die Durchführung der in diesem Abkommen angeführten Rückführungsmaßnahmen lässt unter innerstaatlichen Gesetzen und Vorschriften der Vertragsparteien früher erworbene Rechte unberührt.