Rückübernahmeabkommen (Nigeria) · Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
§ 22 Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
Änderungen
Änderungen oder Überarbeitungen dieses Abkommens erfolgen schriftlich auf diplomatischem Wege und treten nach Genehmigung durch die Vertragsparteien gemäß Artikel XXIII in Kraft.