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Abkommen über den Austausch und gegensei · Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (UNO)

§ 2 Abkommen über den Austausch und gegensei

GLEICHWERTIGKEIT DER KLASSIFIZIERUNGSSTUFEN

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Parteien kommen über die Gleichwertigkeit der folgenden Klassifizierungsstufen überein:

Republik Österreich:

Vereinte Nationen:

GEHEIM

STRICTLY CONFIDENTIAL

VERTRAULICH

CONFIDENTIAL

(2) Klassifizierte Informationen der Republik Österreich der Klassifizierungsstufe "EINGESCHRÄNKT" werden gleichwertig wie klassifizierte Informationen der Vereinten Nationen der Klassifizierungsstufe "VERTRAULICH" betrachtet.