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Abkommen über den Austausch und gegensei · Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Spanien)

§ 0 Abkommen über den Austausch und gegensei

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Spanien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

StF: BGBl. III Nr. 127/2012

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Spanien (im Weiteren „die Parteien“ genannt),

In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Partei übermittelt werden,

Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien ausgetauscht werden oder entstehen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. November 2011 bzw. 30. Juli 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2012 in Kraft.