Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschlus · Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung
§ 2 Prüfungsgebiete der PflichtschulabschlusFür die Aufnahme in mittlere und höhere Schulen relevante Prüfungsgebiete
Die erfolgreiche Ablegung nachstehend genannter Prüfungsgebiete gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes (Prüfungsgebiete nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten) ist Voraussetzung für die Aufnahme in folgende mittlere und höhere Schulen:
Schulart
Prüfungsgebiet
Technische Fachschule
Natur und Technik
Fachschule für Mode
Kreativität und Gestaltung
Kunstgewerbliche Fachschule
Kreativität und Gestaltung
Handelsschule
Natur und Technik
Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Natur und Technik
Fachschule für Sozialberufe
Gesundheit und Soziales
Forstfachschule
Natur und Technik
Allgemein bildende höhere Schule – Realgymnasium
Natur und Technik
Höhere technische Lehranstalt
Natur und Technik
Höhere Lehranstalt für Mode
Kreativität und Gestaltung
Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung
Kreativität und Gestaltung
Handelsakademie
Natur und Technik
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Natur und Technik
Höhere Lehranstalt für Tourismus
Weitere Sprache
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt
Natur und Technik
Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
Gesundheit und Soziales
Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Gesundheit und Soziales
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-04-01