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Errichtung des Internationalen König Abd · Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

§ 1 Errichtung des Internationalen König Abd

Errichtung und Status

In KraftAmtlicher Text

1. Das Zentrum wird hiermit als internationale Organisation errichtet.

2. Das Zentrum besitzt Rechtspersönlichkeit nach Völkerrecht.

3. Das Zentrum besitzt inter alia die Rechtsfähigkeit:

(a) Verträge abzuschließen;

(b) unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;

(c) Gerichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern;

(d) andere Handlungen zu setzen, die für die Erfüllung seines Zweckes und seiner Tätigkeiten notwendig oder nützlich sind.

4. Das Zentrum übt seine Tätigkeiten im Einklang mit diesem Übereinkommen aus.