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Errichtung des Internationalen König Abd · Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

§ 14 Errichtung des Internationalen König Abd

Übergangsbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

1. Die von den vorläufigen Organen des Zentrums eingegangene Rechte und Pflichten werden, wo anwendbar, mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens an das Zentrum übertragen.

2. Das erste Direktorium besteht aus neun Mitgliedern.