Gemeinsame Technische Spezifikationen fü · Gemeinsame Technische Spezifikationen für In-vitro-Diagnostika § 2 Gemeinsame Technische Spezifikationen fü In KraftAmtlicher Text Durch diese Verordnung wird der Beschluss der Kommission 2011/869/EU umgesetzt. ← Vorherige · § 1 Inhalt § 3 · Nächste →