DAVID-VO 2012 · Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012
§ 5 DAVID-VO 2012Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchs- und Stromkosteninformation durch den Lieferanten
(1) Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß § 3 Z 1 lit. c und d sind dabei zu berücksichtigen.
(2) Auf dessen Verlangen ist dem Endverbraucher die Information kostenlos in Papierform zu übermitteln.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2013-12-20