BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012
§ 10 BHygV 2012
C. Wasseraufbereitungsanlagen und Aufbereitungsverfahren bei Becken
Wenn mehrere Becken an einer Wasseraufbereitungsanlage angeschlossen sind, muss jedes Becken über eine eigene Chlordosierstelle verfügen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-05-12