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BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012

§ 26 BHygV 2012Filter und Filtration

C. Wasseraufbereitungsanlagen und Aufbereitungsverfahren bei Becken

In KraftAmtlicher Text

(1) Im Rahmen der im § 14 angeführten Aufbereitungsverfahren dürfen nur Einschicht- oder Mehrschichtfilter, welche als Festbettfilter mit Düsenboden ausgeführt sind, eingesetzt werden.

(2) Die Filtration ist mit einem kontinuierlichen Zusatz von Flockungsmitteln nach Anlage 2 zu kombinieren. Es muss sichergestellt sein, dass das jedem Filter zugeführte Wasser die entsprechende Menge an Flockungsmittel enthält.

(3) Die Filterbettoberfläche muss möglichst horizontal sein und darf während des Filtrationsvorgangs keine Verwerfungen von ˃ 5 cm/m Filterdurchmesser aufweisen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-05-12