BHygV 2012 · Bäderhygieneverordnung 2012
§ 65 BHygV 2012B. Innerbetriebliche Kontrolle von Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern
4. Abschnitt Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder
Alle zum Betrieb von Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern gehörenden Einrichtungen sind regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und zu warten.