§ 33 Vertrag zur Einrichtung des EuropäischenBedienstete des ESM
ARTIKEL 33
Das Direktorium legt die Beschäftigungsbedingungen für den Geschäftsführenden Direktor und die anderen Bediensteten des ESM fest.
ARTIKEL 33
Das Direktorium legt die Beschäftigungsbedingungen für den Geschäftsführenden Direktor und die anderen Bediensteten des ESM fest.