Soziale Sicherheit (Serbien) – Durchführ · Soziale Sicherheit (Serbien) – Durchführung
§ 1 Soziale Sicherheit (Serbien) – DurchführVerbindungsstellen
Artikel 1
Verbindungsstellen nach Artikel 27 des Abkommens sind
in der Republik Österreich
-für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung:
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,
-für das Arbeitslosengeld:
die Landesgeschäftsstelle Steiermark des Arbeitsmarktservice;
in der Republik Serbien
die Anstalt für Sozialversicherung.