Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

MLPV 2012 · Militärluftfahrt-Personalverordnung 2012

§ 13 MLPV 2012Militär-Flugbücher

1. Abschnitt Militärpiloten

In KraftAmtlicher Text

Militärpiloten haben zum Nachweis ihrer praktischen Verwendung Militär-Flugbücher zu führen. Flugzeiten auf Flugsimulatoren und Flugübungsgeräten sind in den Militär-Flugbüchern einzutragen.