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MLPV 2012 · Militärluftfahrt-Personalverordnung 2012

§ 47 MLPV 2012Befähigungen für das Militär-Radarleitpersonal

3. Abschnitt Militär-Radarleitpersonal

In KraftAmtlicher Text

(1) Für den Militär-Radarleitausweis kommen neben der Grundbefähigung folgende Befähigungen in Betracht

1. die Lehrbefähigung und

2. der Einsatzoffizier Abfang.

(2) Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Radarleitausweises zu bescheinigen. Die entsprechenden Erweiterungen sind im Militär-Radarleitausweis einzutragen.