MLPV 2012 · Militärluftfahrt-Personalverordnung 2012
§ 58 MLPV 2012Anrechnung anderer Ausbildungen
4. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen und Sonderbestimmungen
Für die Anrechnung ziviler Ausbildungen auf militärische Befähigungen sowie im Ausland erworbener militärischer Befähigungen auf Befähigungen nach dieser Verordnung hat der Fachsenat nach § 6 für jeden in Betracht kommenden Fall oder jede in Betracht kommende Fallgruppe eine Empfehlung zu beschließen.