ZZV · Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
§ 8 ZZVKapitalmarktsituation
Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die positive Korrelation mit der Höhe und Wahrscheinlichkeit zukünftig erwarteter Mindererträge zu berücksichtigen.