WFA-FinAV · WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung
§ 1 WFA-FinAVGegenstand
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Diese Verordnung regelt die nähere Vorgangsweise und Darstellung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2015-04-01
Verweist auf
- WFA-FinAV Art. 58