Controllingverordnung 2013 · Controllingverordnung 2013
§ 1 Controllingverordnung 2013Begriffsbestimmungen
Das Budgetcontrolling umfasst jene Maßnahmen, die die Steuerung der Mittelverwendung unterstützen. Es enthält:
1. das Controlling der Finanzierungsrechnung,
2. das Controlling der Ergebnisrechnung und
3. die Darstellung der Vermögensrechnung.