WFA-UntV · WFA-Unternehmen-Verordnung
§ 4 WFA-UntVVertiefende Abschätzung
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf Unternehmen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.
WFA-UntV · WFA-Unternehmen-Verordnung
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf Unternehmen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.