PStG 2013 · Personenstandsgesetz 2013
§ 39 PStG 2013Verfahrenshinweise
1. Abschnitt Eintragung des Personenstandsfalles
Verfahrenshinweise bilden das zu einem Personenstandsfall geführte Verfahren ab und begründen keinen Beweis im Sinne des § 292 Abs. 1 der Zivilprozessordnung – ZPO, RGBl. Nr. 113/1895 .
Verweist auf
- PStG 2013 Art. 292