Vertretung im Verfahren der Visaerteilun · Vertretung im Verfahren der Visaerteilung (Liechtenstein)
§ 2 Vertretung im Verfahren der VisaerteilunAnwendungsbereich
Artikel 2
Die Vertretung bei der Bearbeitung von Visumanträgen und der Erteilung von einheitlichen Visa gilt für die im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit erteilten einheitlichen Visa für den kurzfristigen Aufenthalt (Visa der Kategorie C).